_ war zwar dunkel gekleidet. Allerdings blieb sie vor dem Fussgängerstreifen kurz stehen und gab dem Beschuldigten ein Handzeichen. Der Beschuldigte hätte folglich die Möglichkeit haben müssen, bei einer angepassten Geschwindigkeit von 20 km/h auch rechtzeitig abzubremsen – hätte er C.________ überhaupt wahrgenommen. Wären die Sichtverhältnisse – allenfalls durch Lichtreflektion – derart schlecht gewesen, dass er keinen ungestörten Blick auf den Fussgängerstreifen bzw. das Trottoir hätte werfen können, hätte er die Geschwindigkeit seines Autos bis auf Schritttempo reduzieren bzw. nötigenfalls anhalten müssen, um sich zu vergewissern, dass sich an dieser typischen Gefahrenstelle keine