Dazu passt die Aussage von C.________, der Beschuldigte habe ihr gesagt, er sei etwas gestresst gewesen, weil er zur Arbeit müsse. Im Übrigen war der Fussgängerstreifen mit Schildern, durch zwei Strassenlaternen sowie auf der rechten Strassenseite mit drei reflektierenden Pfeilern gut signalisiert und ebenfalls von weitem ersichtlich. Der Beschuldigte nahm den Fussgängerstreifen denn auch wahr.