Denn offensichtlich nahm der Beschuldigte den einige Meter vor ihm fahrenden Bus nicht wahr – aus welchem C.________ ausstieg, kurz bevor sie über den Fussgängerstreifen ging und angefahren wurde. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Bus auch bei Dunkelheit und Regen ein gut erkennbares Fahrzeug ist, der Beschuldigte die Bushaltestelle von weit her gesehen hatte und die Strasse gerade verläuft, hätte der Beschuldigte den Bus wahrnehmen müssen. Insgesamt ist ihm hier zuwenig Aufmerksamkeit vorzuwerfen. Dazu passt die Aussage von C.________, der Beschuldigte habe ihr gesagt, er sei etwas gestresst gewesen, weil er zur Arbeit müsse.