Er muss die ganze Fahrbahn inkl. Nebenräume wie Trottoirs oder Parkplätze auch auf der linken Strassenseite beobachten und darf nur zufahren, wenn er sich vergewissert hat, dass er freie Fahrt hat. Ansonsten muss er seine Geschwindigkeit soweit mässigen und Bremsbereitschaft erstellen, dass er nötigenfalls anhalten kann, um dieser Pflicht nachzukommen. Bremsbereitschaft bedeutet nicht immer, dass der Fuss vom Gaspedal weggenommen und auf das Bremspedal gesetzt werden muss; der Fahrzeugführer muss aber in der Lage sein, beim Auftreten von Gefahren ohne jede Verzögerung und wirkungsvoll bremsen zu können. Sichtbehinderungen auf den Strassen entschuldigten nicht (ROTH, in: Basler Kommentar