10. Ausführungen der Parteien Fürsprecher B.________ brachte vor, der Beschuldigte habe die Geschwindigkeit den schlechten Witterungs-, Strassen- und Sichtverhältnissen angepasst. Er habe C.________ zwar nicht oder zu spät gesehen, jedoch habe er die Geschwindigkeit vor dem Fussgängerstreifen nochmals verlangsamt. Der Beschuldigte habe sich folglich einer einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht (pag. 189). Die Erfüllung des objektiven Tatbestands der groben Verkehrsregelverletzung werde nicht bestritten.