10 zungen wahr. Er rechnete jedoch damit, dass sie sich aus versicherungstechnischen Gründen bei ihm melden werde – weil sie Kopfschmerzen erhalten oder an Übelkeit leiden könnte. Auf dem Nachhauseweg ging es C.________ zunehmend schlechter, weshalb sie sich in ärztliche Behandlung begab und ihr Vater die Polizei avisierte. C.________ erlitt ein Schädelhirntrauma (Grad 1), Schürfungen und ein kleines Hämatom an der linken Wade. Sie blieb eine Nacht hospitalisiert und liess sich in der Folge nicht weiter ärztlich behandeln. III. Rechtliche Würdigung