Diesen Bus nahm der Beschuldigte nicht wahr, obwohl er für ihn erkennbar hätte sein müssen. C.________ hielt vor dem Fussgängerstreifen – aus Sicht des stadteinwärts fahrenden Beschuldigten auf der rechten Strassenseite – kurz an, gab dem Beschuldigten ein Handzeichen und dachte, er würde aufgrund der bereits geringen Geschwindigkeit anhalten und ihr den Vortritt gewähren. Sie überquerte den Fussgängerstreifen in normalem Schritttempo. Der Beschuldigte erfasste C.________ ungebremst und frontal mit seinem VW Sharan. Vor der Kollision nahm er C.________ nicht wahr.