SR 741.21]) sowie «Hindernis rechts umfahren» (Nr. 2.34 SVV) angebracht. Auf der rechten Seite des Fussgängerstreifens stehen unmittelbar an der Strasse drei reflektierende Pfeiler. Der Fussgängerstreifen ist folglich gut beleuchtet und deutlich signalisiert. Die Bushaltestelle ist ferner ein langes Gebäude. Es befindet sich eine etwa gleichlange, parallel verlaufende gelbe Zickzacklinie in der Bushaltebucht. Die Bushaltestelle ist folglich deutlich erkennbar. Entsprechend erklärte der Beschuldigte auch, sie bereits von weitem gesehen zu haben. Vor der Bushaltestelle bzw. vor dem fraglichen Fussgängerstreifen liegt eine gerade Strecke.