bzw. er habe ihr gesagt, sie sollten ins Spital, falls es ihr nachher schlecht gehen würde oder sie erbrechen müsse (pag. 76, Z. 36 f.). Den objektiven Beweismitteln ist im Übrigen zu entnehmen, dass sich auf der linken Strassenseite vor und auf der rechten Strassenseite hinter der Bushaltestelle je eine Strassenlaterne befindet. Der Fussgängerstreifen wird in der Mitte der Strasse durch eine Fussgängerinsel unterbrochen. Auf der Fussgängerinsel ist gut sichtbar das Schild «Standort eines Fussgängerstreifens» (Nr. 4.11 der Signalisationsverordnung [SSV; SR 741.21]) sowie «Hindernis rechts umfahren» (Nr. 2.34 SVV) angebracht.