Anhalteweg = Geschwindigkeit in m/s x Reaktionszeit in s + Geschwindigkeit in m/s / mit zwei multiplizierter Verzögerungswert in m/s2) zwischen 6.5 bis 7.96 Metern bzw. bei 15 km/h zwischen 4.4 und 5.14 Metern (bei einer Reaktionszeit von 0.8 Sekunden sowie unter Berücksichtigung eines Verzögerungswerts von 4.5 bis 7.5; vgl. hierzu auch ROTH, in: Basler Kommentar zum SVG, 1. Aufl. 2014, N. 56 zu Art. 32). Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschuldigte einen VW Sharan fuhr – ein relativ langes Auto – ist folglich eine ungebremste Geschwindigkeit von ca. 20 km/h vor der Kollision mit C._____