bauliche Fussgängerschutzinsel, des Tiefbauamts des Kantons Bern, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Stand 1.8.2014). Geht man von einer gefahrenen Geschwindigkeit von 20 km/h bei nasser Strasse aus, beträgt der Anhalteweg gestützt auf die vom Bundesgericht gewählte Berechnungsmethode (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_533/2012 vom 25.1.2013 E. 2: Anhalteweg = Geschwindigkeit in m/s x Reaktionszeit in s + Geschwindigkeit in m/s / mit zwei multiplizierter Verzögerungswert in m/s2) zwischen 6.5 bis 7.96 Metern bzw. bei 15 km/h zwischen 4.4 und 5.14 Metern (bei einer Reaktionszeit von 0.8 Sekunden sowie unter Berücksichtigung eines Verzögerungswerts von 4.5 bis 7.5;