8 ihn geblendet (pag. 76, Z. 16; pag. 77, Z. 10 ff.). Er habe C.________ wegen ihrer Jacke nicht gesehen (pag. 76, Z. 15 ff.; pag. 76, Z. 28 ff.). Der Beschuldigte bestätigte ebenfalls, C.________ sei wohl schon auf der Mitte des Fussgängerstreifens gewesen, als er sie angefahren habe (pag. 77, Z. 28). Gesehen habe er sie erst nach dem Unfall, er habe zuvor nicht bremsen können (pag. 77, Z. 25). Abgelenkt sei er nicht gewesen (pag. 78, Z. 17 ff.). Der Beschuldigte wusste allerdings nicht, ob die Bushaltestelle bzw. der Fussgängerstreifen beleuchtet gewesen war (pag. 77, Z. 20 ff.).