te würde anhalten. Im Übrigen habe der Beschuldigte nicht gesehen, wie C.________ mit dem Kopf aufgeprallt sei, weshalb er nicht mit einer Gehirnerschütterung habe rechnen müssen. In dubio sei ferner davon auszugehen, dass der Bus bereits aus dem Sichtfeld des Beschuldigten verschwunden gewesen sei, als er sich der Haltestelle genähert habe. Dies gehe aus den Aussagen von C.________ hervor: «Ja der Bus war schon durch» (pag. 217 f.).