6 hen, was für eine Geschwindigkeit von deutlich unter 20 km/h und allenfalls sogar für eine erstellte Bremsbereitschaft spreche. C.________ sei denn auch davon ausgegangen, der Beschuldigte werde anhalten, was für ein zusätzliches Verlangsamen spreche (pag. 188 f.). Der Beschuldigte habe im Weiteren nicht damit gerechnet, dass sich C.________ bei ihm melden werde. Er habe sich gegen alle Eventualitäten absichern und sicherstellen wollen, dass sie ihn erreichen könne. Er habe sich bei C.________ mehrmals darüber informiert, ob sie Beschwerden habe.