Der Beschuldigte wurde von der Polizei kontaktiert. Auf deren Aufforderung begab er sich ebenfalls ins Spital. Bei C.________ wurde ein Schädelhirntrauma (Grad 1) diagnostiziert. Sie hatte kleine, oberflächliche Schürfwunden an der rechten Hand und ein kleines Hämatom am unteren Ende der linken Wade. Zur Überwachung wurde sie für eine Nacht stationär aufgenommen. Sie konnte am nächsten Tag beschwerdefrei entlassen werden und benötigte in der Folge keine ärztliche Behandlung mehr.