6. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, am 25.10.2016 um ca. 20.15 Uhr mit seinem VW Sharan auf der ihm wenig bekannten Schwarzenburgstrasse (Hauptstrasse, maximal zulässige Geschwindigkeit 50 km/h) Richtung Stadt Bern gefahren zu sein. Es regnete, war nass, dunkel und hatte viel Laub auf der Strasse. Die Sicht war aufgrund des Regens und der Lichtreflexion eingeschränkt. Unbestrittenermassen kam C.________ (zum Tatzeitpunkt 16-jährig) mit dem Bus, der stadteinwärts fuhr. Sie stieg bei der Haltestelle Dübystrasse aus.