Nachdem er der Verletzten ihre Hilfe angeboten und ihr mündlich mitgeteilt hatte, wo sie ihn erreichen könne, verliess er die Unfallstelle, ohne die Polizei zu benachrichtigen, obwohl er davon ausgehen musste, dass das Mädchen bei diesem Unfallgeschehen Verletzungen erlitten hatte. Durch den Unfall erlitt C.________ eine [recte: ein] Schädelhirntrauma (keine Privatklage).