5. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 5.1.2017 (bzw. mit Verbesserung vom 6.4.2017 hinsichtlich des Tatdatums, pag. 64) vorgeworfen, sich am 25.10.2016, ca. 20.15 Uhr in Bern, Schwarzenburgstrasse, Fussgängerstreifen Bushaltestelle Dübystrasse, Fahrtrichtung Eigerplatz, der groben Verkehrsregelverletzung (Nichtbelassen des Vortritts gegenüber Fussgänger an Fussgängerstreifen, Art. 33 Abs. 2 und Art. 90 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetztes [SVG; SR 741.01]) und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall (Art. 92 Abs. 1 SVG) schuldig gemacht zu haben.