Fürsprecher B.________ stellte am 7.9.2017 namens des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 187): 1. Der Berufungsführer sei der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. Oktober 2016 in Bern, schuldig zu sprechen und zur Bezahlung einer Busse in richterlich zu bestimmender Höhe zu verurteilen. 2. Der Berufungsführer sei vom Vorwurf des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, angeblich begangen am 25. Oktober 2016 in Bern, freizusprechen. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen.