173), der ADMAS-Auszug vom 11.8.2017 (pag. 171) sowie der Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten vom 16.8.2017 (pag. 175 ff.) eingeholt. 3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 29.8.2017 Folgendes (pag. 182): 1. A.________ sei schuldig zu erklären der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz: 1.1. durch grobe Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. Oktober 2016 in Bern, 1.2. durch pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, begangen am 25. Oktober 2016 in Bern. 2. A.________ sei zu verurteilen: