Fürsprecher B.________ beantragte demgegenüber mit Berufungserklärung vom 13.7.2017, den Beschuldigten der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung, begangen am 25.10.2016 in Bern schuldig zu sprechen und zu einer (Übertretungs-)Busse in richterlich zu bestimmender Höhe zu verurteilen. Hinsichtlich des Vorwurfs des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, angeblich begangen am 25.10.2016 in Bern, sei der Beschuldigte freizusprechen.