Sie beantragte, den Beschuldigten in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verkehrsregelverletzung und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, beides begangen am 25.10.2016 in Bern, schuldig zu sprechen. Der Beschuldigte sei zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 110.00, unter Ansetzen einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 550.00 (mit Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen) sowie zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen.