1. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 6‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18‘892.25. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘000.00. 4. zur Bezahlung einer erstinstanzlichen Parteientschädigung von CHF 21‘745.95 sowie einer oberinstanzlichen Parteientschädigung von CHF 23‘250.65 an C.________ und D.________. 75 III.