1576). Wird die Vorgehensweise der Vorinstanz übernommen und die Unterhaltszahlungen von monatlich CHF 12‘400.00 vom Gesamteinkommen abgezogen, verbleiben dem Beschuldigten noch CHF 8‘600.00 zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes und des Lebensunterhalts seiner Familie. Abzüglich des Pauschalabzugs von 25% für Krankenkasse und Steuern sowie der Unterstützungsabzüge (15% Abzug für die Lebenspartnerin, 15% Abzug für das erste Kind, 12.5% Abzug für das zweite Kind) ist die Höhe des Tagessatzes auf CHF 120.00 festzusetzen.