20. Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte fahrlässig, was beim Fahrlässigkeitsdelikt neutral zu werten ist. Das Mass der Pflichtwidrigkeit ist ein gewichtiger Strafzumessungsumstand, der in erster Linie bei Fahrlässigkeits- und unechten Unterlassungsdelikten zu berücksichtigen ist (WIPRÄCHTIGER/KELLER, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 118 zu Art. 47). Zu bewerten ist mithin das Ausmass der Sorgfaltspflichtverletzung. Der postoperative Verlauf verlief alles andere als normal und abweichend vom Fast-Track-Schema. Weiter war eine störende Menge Luft im Bauchraum von G.________