68 anhaltenden Schmerzen erkannte, dass etwas «los» war und der postoperative Verlauf alles andere als normal verlief. Bezeichnend ist weiter, dass sich der Beschuldigte trotz dieser Umstände am Abend des 18. August 2010 um 21:00 Uhr nach einem Anruf der Lernenden mit der anschliessenden telefonischen Beruhigung des Patienten zufrieden gegeben hat. Es darf nicht angehen, dass der Beschuldigte unter Berücksichtigung sämtlicher Befunde und seinem eigenen störenden Empfinden Schemen resp.