Dass G.________ sel. wiederholt mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln behandelt wurde, ist insofern unbeachtlich, als erneut der eigentlichen Ursache der abermals auftretenden Schmerzen nicht weiter auf den Grund gegangen wurde, sondern G.________ sel. mit starken Schmerzmitteln behandelt wurde, bis die Schmerzen gut erträglich gewesen sind. Dies obwohl der Beschuldigte aufgrund der