Er bezeichnete diesen als sehr ängstlich. Sodann erklärte der Beschuldigte, dass er diese CT-Untersuchung bei einem nicht so ängstlichen Patienten zu diesem Zeitpunkt gar nicht gemacht hätte (pag. 769, Z. 17 f.). Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Beschuldigte die massiven Schmerzen auf eben diese Angst und eine geringere Schmerztoleranz zurückführte, was angesichts der andauernden Schmerzbehandlung nur schwer nachvollziehbar erscheint. Dass G.______