19. Objektive Tatkomponenten Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts stellt die Kammer fest, dass G.________ sel. am frühen Morgen des 19. August 2010 gestorben ist, nachdem ihm am 16. August 2010 vom Beschuldigten mittels Laparoskopie in einer lege artis verlaufenen Operation ein Stück Dickdarm entfernt und er unter dessen Verantwortung im Spital nachbetreut wurde. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist selbstredend bei fahrlässiger Tötung immer ausgesprochen gross und in diesem Sinne als tatbestandsimmanent und neutral zu berücksichtigen.