______ sel. pflichtgemäss weiter ärztlich untersucht oder untersuchen lassen, hätten sich in den klinischen und laborchemischen Untersuchungen Befunde gezeigt, welche die Entzündung im Bauchraum von G.________ sel. dokumentiert hätten. Der Beschuldigte hätte mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit das Ausmass der Anastomoseninsuffizienz und der damit einhergehenden Bauchfellentzündung erkannt und hätte umgehend eine Reoperation in die Wege geleitet. Mit einer Reoperation um ca. 18:00 Uhr hätte der Patient mit hoher Wahrscheinlichkeit (80%) überlebt. Selbst wenn G.__