63 festgehalten, dass den Patientenakten neben der am 18. August 2010 um 09:35 Uhr durchgeführte Laboruntersuchung keine weitere Untersuchung des gleichen Tages entnommen werden konnte und deshalb davon auszugehen ist, dass am Abend des 18. August 2010 keine weitere Laboruntersuchung angeordnet wurde. Offenbar wurde einzig die Temperatur von G.________ sel. am Abend mit 37.7°C gemessen. Die wieder rückläufige Temperatur ändert jedoch nichts an den übrigen, immer noch vorhandenen Symptomen.