_ sel. zu zweifeln. Weiter hielt das ergänzende Aktengutachten fest, dass das Unterlassen weiterführender Abklärungen begründe, dass in den Patientenakten keine weiteren objektivierbaren Hinweise auf die Bauchfellentzündung und deren Ursache dokumentiert seien. Dem Gutachter würden beispielsweise wesentliche ergänzende objektive Hinweise, wie etwa die Fortsetzung der Körpertemperatur-Kurve/ -Werte im Anschluss an die letzte dokumentierte Messung mit einem Wert von 38.3°C um 14:45 Uhr am Mittwochnachmittag, dem 18. August 2010, fehlen. Es fehle auch eine gezielte ärztliche klinische Untersuchung des Bauches von G.________ sel. am späteren Abend des gleichen Tages und damit verbunden