Der Beschuldigte legte G.________ sel. schliesslich eine Magensonde und verabreichte ihm weitere Schmerz- und Beruhigungsmittel. Der Beschuldigte musste aufgrund der CT- Untersuchung mithin alarmiert sein und wusste, dass mit seinem Patienten etwas nicht stimmte. Ob dies alleine schon den Tatbestand zu erfüllen vermag, kann an dieser Stelle offen gelassen werden, da – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – die Voraussetzungen für ein fahrlässiges unechtes Unterlassungsdelikt gegeben sind. 16.2.1 Garantenstellung Die Garantenstellung bildet den Kern des unechten Unterlassungsdelikts.