Zu den deutlichen Schlussfolgerungen der Gutachter kommt hinzu, dass die beobachtete Menge freier Luft den Beschuldigten ebenfalls störte. Störend waren für den Beschuldigten auch die Schmerzen von G.________ sel. und die hohe («sehr viel») Menge des verabreichten Morphiums. Der Beschuldigte wusste, dass der postoperative Verlauf alles andere als üblich und vom Fast-Track-Schema abweichend verlief. Er bemerkte ferner die freie Menge Luft, welche er als störend empfand. Die Menge freier Luft war viel zu gross, um dies als normalen