Zur Beruhigung der Situation wurde eine notfallmässige CT-Untersuchung des Abdomens / Beckens durchgeführt. Beweiswürdigend wurde festgehalten, dass in allen drei Gutachten im Hinblick auf die CT-Bilder auf die Menge freier Luft Bezug genommen und festgehalten wurde, dass ungewöhnlich viel freie Luft vorhanden bzw. das Ausmass der freien Luft viel zu gross gewesen ist. Dieses Ausmass der freien Luft wurde vom Beschuldigten unterschätzt. Zu den deutlichen Schlussfolgerungen der Gutachter kommt hinzu, dass die beobachtete Menge freier Luft den Beschuldigten ebenfalls störte.