Eine derartige Erfahrung auf diesem Gebiet schliesst notwendigerweise auch Erfahrungen mit der Nachbetreuung der Patienten mit ein. Ferner waren dem Beschuldigten mögliche Risiken nach einer solchen Operation, wie zum Beispiel eine Anastomoseninsuffizienz, bekannt. Der Beschuldigte besuchte G.________ sel. am 18. August 2010 um 16:00 Uhr, um diesen klinisch zu beurteilen. Zur Beruhigung der Situation wurde eine notfallmässige CT-Untersuchung des Abdomens / Beckens durchgeführt.