Verletzung einer Garantenpflicht Es ist zu prüfen, ob der Beschuldigte eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat. Im zu beurteilenden Fall bildet bei der Festlegung des individuellen Sorgfaltsmassstabes Ausgangspunkt, dass der Beschuldigte ein erfahrener laparoskopischer Chirurg ist, der nach seinen eigenen Angaben im Zeitpunkt des Vorfalles insgesamt ca. 2‘000 bis 3‘000 Patienten in dieser Form operiert hatte. Eine derartige Erfahrung auf diesem Gebiet schliesst notwendigerweise auch Erfahrungen mit der Nachbetreuung der Patienten mit ein.