Zur Todesursache stellte das IRM fest, dass ein kleines Leck mit 0.5 cm Durchmesser im Bereich der Anastomose des Dickdarms bestand, aus welchem ca. 450 ml kotige Flüssigkeit in die Bauchhöhle ausgetreten war. Dies führte zu einer sogenannten kotigen 4-quadranten Peritonitis – einer maximal ausgeprägten Bauchfellentzündung des gesamten Bauchraumes. Die Bauchfellentzündung hatte mindestens 24 Stunden vor dem Todeseintritt ihren Anfang genommen und führte zu einer Kreislaufmehrbelastung und schliesslich zum Tod. 16.2 Missachtung einer Sorgfaltspflicht / Verletzung einer Garantenpflicht