15. Rechtliche Würdigung durch die Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte aufgrund ihres Beweisergebnisses zum Schluss, dass sich der erste Vorwurf gegen den Beschuldigten, nämlich die Falschbeurteilung der Bilder der CT-Untersuchung (Tun) – respektive das Verkennen von indirekten Anzeichen einer potentiellen Anastomoseninsuffizienz – nicht aufrecht erhalten lasse.