Gemäss gutachterlicher Feststellung war die Menge an intraperitonealer Luft von mindestens 300 ml angesichts des Zeitpunkts 48 Stunden nach einer laparoskopischen Sigmaresektion aussergewöhnlich gross und nicht mehr alleine mit postoperativen Veränderungen erklärbar. Der Beschuldigte hätte das Ausmass der freien Luft, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Schmerzproblematik trotz laufender Periduralanästhesie und ergänzender Gabe von Morphium, als potentielles indirektes Anzeichen einer Anastomoseninsuffizienz erkennen müssen und er hätte weitere ärztliche Untersuchungen des Patienten selber durch-