Hintergrund, dass eine Anastomoseninsuffizienz nie ausgeschlossen werden kann, nicht ein weiteres Labor angeordnet wurde. In dieser ungeklärten Situation hätten eine neuerliche Laboruntersuchung vorgezogen und die Vitalwerte erneut überprüft werden müssen. Spätestens nach dem Telefongespräch um 21:00 Uhr hätte zwingend eine ärztliche Untersuchung bis hin zur Reoperation des Patienten stattfinden müssen. Entweder durch den Beschuldigten selbst oder auf seine Veranlassung hin durch einen im Krankenhaus anwesenden Dienstarzt.