Ihre Aussagen stimmen mit dem Bild eines erschöpften und unter Medikamenteneinfluss stehenden Patienten überein. So habe ihr Vater nicht viel sagen können. Er habe einfach «mhm» und «ja» gesagt (pag. 75, Z. 96 f.). Er habe so gut es ging «ja» gesagt. Er habe gar nicht mehr viel sagen können. Er sei einfach da gelegen und habe nichts sagen können (pag. 75, Z. 111 u. Z. 116 f.). Sie selbst habe nicht mit dem Beschuldigten gesprochen. Sie sei hilflos und überfordert gewesen (pag. 75, 103 u. Z. 107). Das ergänzende Aktengutachten hält schliesslich treffend fest, dass G.______