sel. war um ca. 17:15 Uhr wieder auf der Station. Wäre im Anschluss daran eine Laboruntersuchung, welche nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, durchgeführt worden, so hätte anschliessend eine Reoperation in die Wege geleitet werden können und wäre damit durchaus im Bereich des zeitlich Realisierbaren gelegen. Selbst wenn G.________ sel. erst gegen 19:00 Uhr anstatt um 18:00 Uhr operiert worden wäre, wäre die Überlebenswahrscheinlichkeit nach wie vor hoch gewesen. Ebenso wenig kann dem Argument der Verteidigung betreffend die fehlende Auseinandersetzung mit den Risiken einer Reoperation gefolgt werden.