Die Gutachten gehen davon aus, dass G.________ sel. bei weiteren Untersuchungen und einer darauffolgenden Reoperation überlebt hätte. Sie gehen von einer vorsichtig geschätzten Überlebenswahrscheinlichkeit von 80% (unter Berücksichtigung von 10% Spitalletalität) bei einem geschätzten Operationsbeginn am 18. August 2010 um 18:00 Uhr und von einer Überlebenswahrscheinlichkeit von etwa 50% bei einem Operationsbeginn um ca. 24:00 Uhr aus (pag. 177; pag. 287 f.). Es mag zutreffen, dass das von der Generalstaatsanwaltschaft angefügte Beispiel einer Notoperation eines Opfers einer