773, Z. 31). Obwohl die eingetragene Uhrzeit zu dieser Messung nicht lesbar ist, ist zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass ihm diese Temperatur anlässlich des Telefongesprächs um 21:00 Uhr desselben Tages von der Pflege mitgeteilt wurde. Weitere Parameter wie Blutdruck, Puls und Atmung sind dagegen nach 14:45 Uhr in den Patientenakten nicht mehr vermerkt. Der Beschuldigte schilderte zwar, dass Puls, Blutdruck und Temperatur zweimal pro Tag – einmal durch die Frühschicht und einmal durch die Spätschicht – gemessen würden (pag. 771, Z. 21) und die Pflege hierfür verantwortlich sei. Es mag zutreffen, dass dies so gehandhabt wird, ändert aber nichts daran, dass in den Akten