53 Dokument betitelt mit «Kontrollen/Behandlungen (D1)» sind ebenfalls Vitalparameter zu entnehmen. Die gemessene Körpertemperatur wurde ebenfalls um 09:30 Uhr mit 38.0°C und um 11:30 Uhr mit 38.2°C eingetragen. Der letzte eingetragene Wert beträgt rund 37.7°C, wobei die eingetragene Uhrzeit nicht lesbar ist (pag. 123). Der Beschuldigte schilderte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass die Temperatur am Abend des 18. August 2010 mit 37.7°C gemessen worden sei (pag. 773, Z. 31).