52 P.________ bestätigte sodann, dass insbesondere eine Schmerztherapie Einfluss auf die Darmtätigkeit habe (pag. 87.12, Z. 386-389). Der Beschuldigte bestätigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass G.________ sel. relativ viel resp. sehr viel Morphium erhalten habe. Das hätten sie nicht gerne, da dadurch als Nebenwirkung der Darm gelähmt werde (pag. 770, Z. 20 f. u. Z. 26). Insgesamt ist festzuhalten, dass G.________ sel. neben der Periduralanästhesie mit weiteren Schmerz- und Beruhigungsmitteln, insbesondere mit sehr viel Morphium, behandelt wurde.