68, Z. 133 f.). Diese Ausführungen bestätigte auch D.________ in ihrer Einvernahme (pag. 74, Z. 71-74). Der Beschuldigte habe ihnen gesagt, dass viel Luft im Bauch sei und er deshalb den Auftrag gebe, eine Magensonde zu legen. Dadurch werde sich die Luft verringern und es werde ihrem Vater sofort besser gehen (pag. 74, Z. 72-74). Die Magensonde habe zwischen 500 und 800 ml gallige Flüssigkeit gefördert und der Patient habe sich daraufhin sofort erleichtert gefühlt (pag. 10, Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten). Die Magensonde brachte jedoch nur kurzfristige Besserung. Bereits im 19:45 Uhr habe sich G.____