das Einlegen einer Magensonde (welche offenbar eine sofortige, aber bloss vorübergehende Erleichterung brachte), die Erhöhung der Infusionsmenge sowie die zusätzliche Abgabe von Schmerz- und Beruhigungsmitteln (pag. 10, Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten). Dieses Vorgehen wird in den Gedächtnisprotokollen der Familienangehörigen bestätigt. Der Beschuldigte habe ihnen nach der CT-Untersuchung mitgeteilt, dass sich im Bauchraum von G.________ sel. viel Luft befunden habe, weshalb eine Magensonde gelegt worden sei. Er habe hinzugefügt, dass es G.________ sel. nach einer Stunde deutlich besser gehen würde (pag.