362). Der Beschuldigte hatte dieses Ausmass der freien Luft, insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden und ihn störenden Schmerzproblematik trotz laufender Periduralanästhesie und ihn ebenfalls störenden ergänzenden Gabe von Morphium, unterschätzt. Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich auch der Beschuldigte an den gesamten Umständen störte (freie Luft, Flüssigkeit, Abweichung vom Fast-Track-Schema aufgrund der Schmerzen).